Warum sollten Sie Ihre Räder anmelden?
Auf alle FFWD Räder wird eine zweijährige Garantie gewährt. FFWD garantiert, dass alle Produkte für einen Zeitraum von zwei Jahren nach dem ersten ursprünglichen Kaufdatum frei von Herstellungsfehlern sind. Diese Garantie gilt nur für den ersten und ursprünglichen Besitzer und ist nicht übertragbar.
Zusätzlich zur regulären zweijährigen Garantie auf Ihre FFWD Laufräder gewährt TeamFFWD Ihnen ein volles Jahr Extra Garantie, wenn Sie Ihre Laufräder sofort nach dem Kauf online registrieren. Durch die Registrierung wird auch sofort die Crash Replacement Policy aktiviert, wenn dies unerwartet notwendig wird. Schließlich sorgt die Registrierung Ihrer Räder für eine schnellstmögliche Bearbeitung von Serviceanfragen.
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Neben der Verlängerung der Garantie auf Ihre Räder gibt es für Sie als neues TeamFFWD Teammitglied noch ein Extra. Als Teil der FFWD Community erhalten Sie immer als Erster Informationen über Produkt Updates, Neuigkeiten über FFWD Events und Sonderangebote!
Einschränkungen der Garantie
Die Garantie für FFWD-Räder gilt nur für Herstellungsfehler des Produkts und/oder der Teile, aus denen das Produkt besteht. Jegliche Form von Beschädigung und/oder Verschleiß durch unsachgemäßen Gebrauch, Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung und mangelhafte Wartung ist von der Garantie ausgeschlossen.
Die FFWD-Garantie erstreckt sich nicht auf Teile, die einem normalen Verschleiß unterliegen. Verschleißteile werden logischerweise durch normalen Gebrauch beschädigt (verschleißt), und zwar in größerem Maße, wenn sie unter anderen als den empfohlenen Bedingungen/Nutzungen eingesetzt werden.
Unter Verschleißteilen sind zu verstehen:
- Bremsbeläge
- Bremsfläche von Schlauch- und Drahtreifenfelgen
- Kugellager
WICHTIG: Verwenden Sie immer spezielle FFWD-Carbon-Bremsbeläge, wenn Sie FFWD-Vollcarbon-Laufräder für Felgenbremsen verwenden. Vergessen Sie nicht, diese Carbon-Bremsbeläge auszutauschen, sobald die Laufräder am Fahrrad durch Laufräder mit einer anderen Bremsfläche ersetzt werden. Schmutz von der Bremsfläche (Aluminiumrückstände) kann sich in den Carbon-Bremsbelägen festsetzen, was zu irreparablen Schäden an der Bremsfläche der Vollcarbonfelge führen kann. Bei Nichtbeachtung dieses Hinweises erlischt der Garantieanspruch!